Haltungsrichtlinien

Haltungsrichtlinien

Die Richtlinien zur Katzenhaltung sind Bestandteil der Satzung. Sie dienen als ergänzende und erläuternde Ausführungsbestimmungen.
Diese Richtlinien sind für alle Mitglieder bindend. Ausnahmegenehmigungen erteilt der geschäftsführende Vorstand zusammen mit dem Zuchtausschuss auf begründeten Antrag.
Verstöße gegen diese Richtlinien werden an den Zuchtausschuss weitergeleitet, der die Angelegenheit laut § 17 Abs. 2 der Satzung regelt.

§ 1 Tierschutzgesetz

Das jeweils gültige Tierschutzgesetz mit seinen Ausführungsbestimmungen ist im Sinne einer Mindestanforderung für alle Mitglieder bindend.

§ 2 Lebensraum

1. Die Mitglieder sind verpflichtet, in Wohngemeinschaft mit ihren Katzen zu leben.
2. Käfighaltung und ausschließliche Zwingerhaltung sind verboten.
3. Auch Deckkater dürfen nicht völlig isoliert werden. Ihnen ist Menschenkontakt zu ermöglichen, gegebenenfalls ein kastriertes Tier beizugeben und/oder Sichtkontakt zu anderen Katzen zu ermöglichen.
4. Der Raum muss sauber, heizbar, zugfrei und mit Tageslicht und Frischluftzufuhr versehen sein.
5. Es müssen ausreichend Toiletten sowie Liege- und Kratzmöglichkeiten vorhanden sein.
6. Auf tierärztliche Anordnung ist eine vorübergehende Käfighaltung erlaubt.

§ 3 Körperliche Eingriffe

1. Katzen dürfen nur kastriert, aber nicht sterilisiert werden.
2. Künstliche Veränderungen kosmetischer Art und das Amputieren der Krallen ohne medizinische Notwendigkeit sind verboten.

§ 4 Krankheiten

1. Infektiöse Krankheiten sind dem Zuchtausschuss möglichst sofort nach Feststellung der Krankheit anzuzeigen. Dieser spricht solange eine vollständige Zwingersperre aus bis durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist, dass der gesamte Tierbestand frei von ansteckenden Krankheiten ist.
2. Während der Zwingersperre dürfen der Züchter und die mit ihm im Haushalt lebenden Personen keine Ausstellungen oder sonstige Veranstaltungen besuchen, bei denen sie mit Katzen oder anderen Katzenhaltern zusammenkommen, keine Katzen verkaufen oder sie zum Decken annehmen oder geben.

§ 5 Impfungen

1. Jedes Tier ist regelmäßig (laut Angaben des Impfstoffherstellers) gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen zu impfen.
2. Weitere Schutzimpfungen gegen Tollwut und Leukose werden empfohlen.

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